
Bildungsprämie
Weiterbildung zahlt sich auch im wörtlichen Sinn aus - mit der
Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein
Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie
einen Prämiengutschein. Es gibt für die eigene berufliche Weiterbildung
also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro
wert sein. Ausgestellt werden die die Gutscheine durch anerkannte
Beratungsstellen wie die vhsrt.
Für die Gewährung der Bildungsprämie gelten folgende Bedingungen:
- Das zu versteuernde Einkommen darf maximal 20.000 € bzw. 40.000 € bei Zusammenveranlagung betragen.
- Sie müssen mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sein.
- Berufsrückkehrer/-innen und mithelfende Familienangehörige werden nicht gefördert.
- Der Prämiengutschein ist 6 Monate gültig, es ist keine Verlängerung möglich.
- Ein Prämiengutschein wird seit 2017 jährlich gewährt.
Evelyn Koch, Telefon 07121 336-160
Bitte unbedingt mitbringen: Lohnbescheinigung oder Steuerbescheid