Corona-Maßnahmen ab 03.04.2022
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen die bisherigen Einschränkungen für den vhs-Betrieb (Nachweispflicht, Hygienekonzept, Begrenzung der Personenzahl usw.). Über die aktuellen Regelungen in Baden-Württemberg informiert das Land auf seiner Webseite.
In § 2 der aktuellen Verordnung werden allgemeine Empfehlungen formuliert, die auch für Volkshochschulen gelten:
- das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen
- das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m
- ausreichende Hygiene
- regelmäßiges Lüften.
Bitte beachten Sie außerdem unseren aktuellen Hygieneplan.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen eine angenehme und erfolgreiche Teilnahme in unseren Kursen.
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