Umgang mit Alkohol- oder Suchtkranken
Jährliche Pflichtkurse für Betreuungskräfte nach §§ 43b, 53b, SGBII XI
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Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Damit eröffnet sich Ihnen ein breites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Kursinhalte:
- Sucht als Krankheitsbild
- Auswirkungen und Herausforderungen für Betroffene und Betreuungskräfte
- Suchterkrankung im Alter
- Umgang mit (Alkohol-) Suchterkrankten
- Kommunikationsform
- Selbstfürsorge – Distanzverhalten – Abgrenzung
2 Tage, 20.09.2022, 21.09.2022 Dienstag, 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch, 08:00 - 16:00 Uhr | |
2 Termin(e) | |
227F420047 | |
Seminarzentrum West T3, Täleswiesenstraße 3, 72770 Reutlingen, Raum: A23, VIONA, 2. OG | |
125,00 € | |
Bildungszeit: ja (mehr Infos hier) | |
vhsrt · Volkshochschule Reutlingen GmbH
Spendhausstraße 6
72764 Reutlingen
Tel.: | +49 7121 336-0 |
Fax: | +49 7121 336-222 |
www.vhsrt.de
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