Investiere fünf Tage in deine Zukunft
Bildungszeit bedeutet: Wissen erweitern, Kompetenzen stärken und neue Perspektiven entwickeln. In Baden-Württemberg haben Beschäftigte dafür ein gesetzlich verankertes Recht. Nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) können Arbeitnehmer*innen sich bis zu fünf Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen – bei voller Lohnfortzahlung. Diese Zeit kann für berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder die Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden.
Und so geht’s: Der Antrag auf Bildungszeit wird spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht. Die Kursgebühren tragen die Teilnehmenden in der Regel selbst. Wichtig: Als Bildungszeit gelten nur Angebote anerkannter Bildungseinrichtungen, wie etwa der Volkshochschule Reutlingen (vhsrt).
Die vhsrt bietet eine Reihe von Kursen, die alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und offiziell als Bildungszeit anerkannt sind. Sie verbinden fachliche Qualifizierung mit direktem Praxisnutzen – kompakt, intensiv und auf aktuelle Anforderungen zugeschnitten.
Das Angebot reicht von Sprachkursen in Italienisch und Englisch für den Beruf über Excel- und Word-Schulungen bis hin zu Themen wie Teamwork, professionelles Auftreten, zielgruppengerechte Kommunikation und konstruktiver Umgang mit Konflikten. Auch aktuelle Herausforderungen aus dem Arbeitsalltag finden Platz, etwa Mitarbeitergewinnung, Marketing mit Social Media oder der Umgang mit dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen.
Bildungszeit ist mehr als freie Tage. Sie ist eine gezielte Investition in berufliche Entwicklung, neue Fähigkeiten und langfristige Sicherheit im Job.
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