Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Reutlingen GmbH (vhsrt), auch für solche, die im Wege der elektronischen
Datenübermittlung durchgeführt werden.

Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein Angebot zu einem Vertrag ab, der mit der Aushändigung oder
Zusendung der Teilnehmerkarte durch die vhsrt zustande kommt.
Die Teilnahme an Veranstaltungen ver­pflich­t­et zu einer Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr, die sofort fällig wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Bezahlung
Bei der Anmeldung ist die Gebühr in bar oder per SEPA-Lastschriftmandat in voller Höhe zu entrichten. Ist ein Lastschrifteinzug trotz vorheriger Zusage nicht möglich, so werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Kosten für Lehrbuch und Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.

Teilnehmerkarte
Die Angemeldeten erhalten eine nicht übertragbare Anmeldebestätigung. Sollten Sie diese vor Kursbeginn nicht erhalten haben, so
fragen Sie bitte im Sekretariat nach. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, außer es treten Programmänderungen ein.
Die Anmeldebestätigung gilt als Quittung und wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt.
Die Anmeldebestätigung berechtigt nur zum Besuch des belegten Volkshochschul­kurses, sie ist nicht übertragbar. Sie gilt für alle vhsrt-Kurse, die keine langfristigen Kurse der beruflichen oder schulischen Weiterbildung sind und ist zugleich Fahrkarte vom Wohnort zum vhsrt-Kurs und zurück im gesamten naldo-Gebiet.

Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben.
Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angezeigt. Die Volkshochschule ist nur Gast in vielen der von ihr benützten Gebäude. Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten.

Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nur (für höchstens zwei Semester rückwirkend) ausgestellt werden, wenn 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.

Rücktrittsrecht
a) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel 10), Ausfall eines Dozenten oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits bezahlten Gebühren nach Rückgabe der Teilnehmerkarte zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Der Rücktritt eines Teilnehmers bei Semesterkursen muss spätestens vor dem zweiten Kurstermin schriftlich an die Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen, Fax: 07121 336-222 oder persönlich unter Rückgabe der Teilnehmerkarte erklärt werden (eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Abmeldung). Die Gebühren werden an­teilig und unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
c) Bei Wochenendseminaren, Ferienkursen und Kursen mit bis zu 5 Unterrichtstagen muss der Rücktritt spätestens 1 Woche vor Kursbeginn unter Rückgabe der Teilnehmerkarte im vhsrt-Sekretariat erklärt werden. Die Gebühren werden unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
d) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten und -reisen gelten besondere Regelungen. Bei Studienfahrten sind Umbuchungen nur bedingt möglich.
Die Abmeldung beim Dozenten ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

Haftung
Die Haftung der Volkshochschule Reut­lingen GmbH für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die vhsrt keine Haftung.

Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhsrt möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhsrt nicht vervielfältigt werden.

Höhere Gewalt
Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass ein Vertragspartner an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
· dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
· dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
· und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

Sonstiges
Mit Bekanntmachung dieser Geschäfts­bedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der Volkshochschule. Sind diese Geschäfts­bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.