Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Reutlingen GmbH (vhsrt), auch für solche, die im Wege der elektronischen
Datenübermittlung durchgeführt werden.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
1. Anmeldung
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
(8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken.
2. Bezahlung
Die Kursgebühr ist bei Anmeldung fällig. Neben der Zahlungsart „Bankeinzug“ (SEPA-Lastschrift) und Paypal steht auch die Zahlungsart „Bar“ zur Verfügung. Ist ein Lastschrifteinzug trotz vorheriger Zusage nicht möglich, so werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Wurde die Kursgebühr per PayPal bezahlt und es entstehen Gründe für eine Rückerstattung der (anteiligen) Kursgebühr, so wird diese unter Abzug der anfallenden Gebühren erstattet. Kosten für Lehrbuch und Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.
3. Teilnehmerkarte
Die Angemeldeten erhalten eine nicht übertragbare Anmeldebestätigung. Sollten Sie diese vor Kursbeginn nicht erhalten haben, so fragen Sie bitte im Sekretariat nach. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, außer es treten Programmänderungen ein.
Die Anmeldebestätigung gilt als Quittung und wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt.
Die Anmeldebestätigung berechtigt nur zum Besuch des belegten Volkshochschulkurses, sie ist nicht übertragbar. Sie gilt für alle vhsrt-Kurse, die keine langfristigen Kurse der beruflichen oder schulischen Weiterbildung sind und ist zugleich Fahrkarte vom Wohnort zum vhsrt-Kurs und zurück im gesamten naldo-Gebiet.
Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben.
Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.
5. Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angezeigt. Die Volkshochschule ist nur Gast in vielen der von ihr benützten Gebäude. Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten.
Die vhsrt kann aus sachlichem Grund und in einem für die Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenzveranstaltung ändern. Ebenso kann die vhsrt die Veranstaltung aus sachlichem Grund in ein Online- oder Hybridformat ändern. In diesem Fall steht den Teilnehmern ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
6. Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nur (für höchstens zwei Semester rückwirkend) ausgestellt werden, wenn 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden.
7. Rücktrittsrecht und Kündigung durch die vhsrt
a) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel 10), Ausfall eines Dozenten oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits bezahlten Gebühren nach Rückgabe der Teilnehmerkarte zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Der Rücktritt eines Teilnehmers bei Semesterkursen muss spätestens vor dem zweiten Kurstermin schriftlich an die Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen, Fax: 07121 336-222 oder persönlich unter Rückgabe der Teilnehmerkarte erklärt werden (eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Abmeldung). Die Gebühren werden anteilig und unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
c) Bei Wochenendseminaren, Ferienkursen und Kursen mit bis zu 5 Unterrichtstagen muss der Rücktritt spätestens 1 Woche vor Kursbeginn unter Rückgabe der Teilnehmerkarte im vhsrt-Sekretariat erklärt werden. Die Gebühren werden unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
d) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten und -reisen gelten besondere Regelungen. Bei Studienfahrten sind Umbuchungen nur bedingt möglich.
Die Abmeldung beim Dozenten ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
Die vhs kann aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Anstelle einer Kündigung kann die vhsrt den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhsrt wird durch eine solche Kündigung oder einen Ausschluss nicht berührt.
8. Haftung
Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die vhsrt keine Haftung. Der Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, auf Allergien und Unverträglichkeiten hinzuweisen (Kochkurse).
9. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhsrt möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhsrt nicht vervielfältigt werden.
10. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
11. Besondere Bedingungen für die Nutzung vhsrt-eigener EDV
Die im Rahmen des Kurses zugänglich gemachten Programme dürfen in keiner Weise verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Nutzung ist ausschließlich zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.
(1) Schulungshardware: Die vhsrt stellt zu Schulungszwecken auch Hardware zur Verfügung. Diese ist pfleglich zu behandeln. Schäden oder Störungen sind unverzüglich zu melden (Sorgfaltspflicht). Hierzu zählt auch Zubehör wie Dokumentenkameras, Kamerasysteme (z. B. Meeting Owl), Smartboards, Lautsprecher etc. Es dürfen keine Manipulationen oder Installationen an den Hardwaregeräten vorgenommen werden.
(2) Internetzugang: Die vhsrt stellt einen Internetzugang „Gast“ zur Verfügung. Er soll vor allem zum Zweck der Kursteilnahme genutzt werden. Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt sowie das Begehen von Straftaten ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.
(3) Datenverlust, Computerviren: Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhsrt übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sie übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse, die Nutzung erstellter oder veränderter Programme, Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
(4) Nutzung eigener Hardware: Eine eigene Hardware darf im Haus genutzt werden. Auch hier gilt bei Nutzung unseres WLAN, dass das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt nicht zulässig ist. Die vhsrt haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Gastzugangs entstehen, wie z. B. Viren, Datenverlust, unbefugt Zugriffe. Die vhsrt übernimmt auch keine Haftung für Verlust der Hardware oder bei Schäden an den eigenen Geräten, Laptops, mobilen Endgeräten oder sonstiger Hardware der Nutzer.
12. Lernplattformen/ Online-Kurse
Der/ die Teilnehmer*in ist verpflichtet, seinen/ ihren Nutzernamen und sein Passwort für die Lernplattformen geheim zu halten und gegen Missbrauch durch Dritte zu schützen. Er/ Sie verpflichtet sich, die Lernplattform allein für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Im Übrigen gelten die AGB der entsprechenden Lernplattform.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.vhsrt.de im Bereich „Datenschutz”.
14. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
16. Sonstiges
(1) Mit Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der Volkshochschule. Sind diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.